Persönlicher Zinsvergleich
Festgeld für Unternehmen, Vereine und Selbstständige
Die öffentlichen Beispielzinsen auf ZinsPrime gelten für Privatkunden. Geschäftskunden können eine eigene Anfrage stellen. Das Konto eröffnet die jeweilige Bank.
Kostenlos, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Gesetzliche Einlagensicherung häufig bis 100.000 € je Einleger und Institut.

Geldanlage verstehen. In Ruhe entscheiden.
EinlagensicherungHäufig gesetzlich bis 100.000 € je Einleger und Institut
BaFin-AufsichtBetrieben von einem beaufsichtigten Wertpapierinstitut
Kein VerkaufsdruckKostenlos, unverbindlich, keine Kundengelder bei uns
Für wen diese Seite gedacht ist
Gemeint sind Unternehmen, Selbstständige und Organisationen, die Betriebsvermögen für eine feste Laufzeit anlegen möchten. Dazu können gehören:
- Einzelunternehmen, Freiberufler und eingetragene Kaufleute
- Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG
- GmbH und andere Kapitalgesellschaften
- eingetragene Vereine, Stiftungen und Genossenschaften
Ob eine Bank die Rechtsform annimmt, steht in ihren Bedingungen. ZinsPrime führt das Konto nicht.
Was sich von Privatkunden unterscheidet
Die Karten im Festgeld Vergleich sind Beispiele für Privatkunden, Stand November 2026. Firmenkonditionen, Mindestbeträge und Laufzeiten können davon abweichen. Eine Zusage entsteht erst mit dem Angebot der Bank.
Tagesgeld für kurzfristige Liquidität und Festgeld für einen festen Zeitraum lassen sich auch im Betrieb trennen. Den privaten Überblick gibt Sparen und Anlegen.
Unterlagen, die Banken häufig verlangen
- aktueller Registerauszug oder ein vergleichbarer Nachweis der Rechtsform
- Namen der vertretungsberechtigten Personen und ein Legitimationsdokument
- Referenzkonto auf den Namen des Unternehmens oder der Organisation
- Angaben zu Anlagebetrag und gewünschter Laufzeit
Den genauen Ablauf legt die Bank fest. Überweisen Sie erst, wenn die offiziellen Kontodaten von der Bank vorliegen.
Einlagensicherung und Steuern
Bei Firmeneinlagen ist in der Regel das Unternehmen der Einleger. In der EU gilt häufig eine gesetzliche Sicherung bis 100.000 € je Einleger und Institut. Bei Schweizer Banken gilt oft die dortige Sicherung bis 100.000 CHF. Verbindlich sind die Unterlagen der Bank.
Die steuerliche Behandlung von Betriebsvermögen unterscheidet sich von privaten Zinsen. Steuern auf Festgeld erklärt die private Abgeltungsteuer und ersetzt keine Beratung für Unternehmen. Wertpapierdepots, Fonds und ETFs bietet ZinsPrime nicht an.

Firmengeld folgt anderen Unterlagen.
Bei Unternehmen, Vereinen und Selbstständigen prüft die Bank die Vertretung und das Referenzkonto. Die öffentlichen Beispielzinsen gelten für Privatkunden.
Weiterführende Informationen
Die wichtigsten Fragen zur Entscheidung – klar erklärt und ohne Fachsprache.
Ihre persönliche Zinsübersicht, kostenlos und unverbindlich
Nennen Sie uns Anlagebetrag und Wunschlaufzeit. Wir ordnen die Beispielkonditionen ein. Ein Vertrag entsteht erst mit der Bank.